
Was man trotz Stress für die psychische Gesundheit im pädagogischen und medizinisch-pflegerischen Berufsalltag tun kann
Ein Beitrag von Dietmar Koch
Starten wir mal rechtlich: §§5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchuG) fordern, dass der Arbeitgeber Gefährdungen seiner Mitarbeiter:innen
- durch „psychische Belastungen“ erkennt,
- entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift und
- diese auch überprüft.
Gerade der schulische und auch der medizinisch-pflegerische Alltag (inkl. Rettungsdienste) ist vollgefüllt mit Situationen, die hohe Anforderungen an die Mitarbeiter:innen stellen und häufig eine Stressreaktion auslösen. Findet nun starker Stress über eine längere Zeit mit hohem Pegel statt, kann dies individuell als „psychische Belastung“ wirken mit entsprechenden medizinischen Langzeitfolgen/-erkrankungen.
Das ArbSchuG besagt nun, dass der Arbeitgeber Prophylaxe zu treffen hat und Maßnahmen ergreifen muss, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen zu schützen.
Und genau da kommt PEP basics® ins Spiel!

Unterstützung der psychischen Gesundheit
Gerade wenn sich die Stressbelastung nicht einfach abstellen lässt und teilweise ggf. sogar Bestandteil des Berufsalltags ist, wird es umso wichtiger geeignete Maßnahmen zu kennen und einzusetzen, um dem Stress wirkungsvoll entgegen treten zu können.
PEP basics® ist die praxisorientierte Variante der wissenschaftlich fundierten Prozess- und Embodimentfokussierten Psychologie (PEP®) nach Dr. med. Michael Bohne und dient
- der aktiven Stress- und Emotionsregulation,
- der Selbstwirksamkeit und mentalen Stärke und
- der gezielten Stärkung von Resilienz.
Speziell für pädagogische und med.-pflegerische Fachkräfte (inkl. Rettungsdienste) entwickelt, ist die PEP basics®-Methode nicht nur bei sich selbst einsetzbar, sondern gleichzeitig auch bei betroffenen Menschen im Umfeld (Schüler:innen, Patienten:innen und deren Angehörigen).
Leicht erlernbar (in 2 Kursmodulen zu je 4 Stunden) lässt sich die PEP basics®-Methode im Berufsalltag vor, bei und nach einer akuten Stressbelastung einsetzen.
Vorteile aus Arbeitgebersicht
Aus Arbeitgebersicht ist PEP basics® eine sehr effektive Maßnahme, die ergriffen werden kann, um gezielt im Rahmen der Gefährdungsanalyse (gemäß §§5 und 6, psychischer Teil) die eigenen Mitarbeiter:innen im Umgang mit Stress zu schulen und etwas für deren psychischen Gesundheit zu tun.
Am Ende eines PEP basics®-Kurses erhält jeder Mitarbeiter ein Abschlusszertifikat, dessen Kopie seitens des Arbeitgebers auch als Beleg für die Durchführung der Maßnahme zur Dokumentation und Nachweis im Sinne von §6 des ArbSchuG verwendet werden kann.
Rechtssicherheit und Compliance mit aktueller Rechtsprechung ist wichtig, da die Erfüllung des ArbSchG jederzeit (anlassbezogen oder im Rahmen von Routineüberprüfungen) überprüft werden kann und der Arbeitgeber diesbezüglich nachweispflichtig ist.
Des Weiteren besteht eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, wenn es sich um die Maßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiter:innen dreht. Fragen Sie einmal nach bei Ihren Kooperationspartnern wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Auch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen ist interessant: Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.
Unterstützung für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Fachkraft für BGM, als verantwortlicher Mitarbeiter in der Personalabteilung oder im Rahmen der Betriebsarzttätigkeit
Der Arbeitgeber bzw. die von ihm in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen des ArbSchuG §§5 und 6 beauftragten Mitarbeiter/Führungskräfte können das offene PEP basics®-Kursangebot nutzen (hier können die eigenen Mitarbeiter:innen jederzeit im Rahmen der regelmäßig stattfindenden offenen Kurse weitergebildet werden), oder es können auch schul-/unternehmensinterne Kurse stattfinden (bei Ihnen vor Ort oder online).
Praxisbeispiel
In einer Facharztpraxis mit zehn Mitarbeiter:innen und zwei angestellten Ärzten fiel im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß ArbSchuG §5 auf, dass eigentlich alle Mitarbeiter:innen unter starkem psychischen Stress litten, der durch verschiedene Themen (Zeit-/Termindruck, hoher Patientenansturm bei gleichzeitigem Ausfall von Kollegen:innen, sehr emotionales Verhalten einiger Patienten:innen, das Gefühl keine Fehler machen zu dürfen, etc.) verursacht war.
Der Praxisinhaber schaute sich im Angebot der verschiedenen Stressmanagementseminare um und wählte schließlich PEP basics® als effektive und zeitschonende Methode. Er buchte PEP basics® als Inhouse-Präsens-Kurs für alle seine Mitarbeiter:innen (als Maßnahme im Sinne ArbSchuG §6). Die Teilnehmerzertifikate dienten im Nachgang auch der Dokumentationspflicht des Praxisinhabers.
Die Mitarbeiter:innen berichteten im Rahmen der nachfolgend durchgeführten Evaluation, dass
- der persönliche Stresslevel gesunken sei (und man sich in Stresssituationen auch gegenseitig daran erinnert, die erlernten Techniken wie „Klopfen“ und „Kurbeln“ zu nutzen),
- der Umgang mit „schwierigen“ Patienten:innen sich leichter anfühlt,
- Patienten:innen mit Angst vor bestimmten Untersuchungen sich leicht auf „Klopfen und Kurbeln“ einlassen würden und dadurch die nachfolgende Behandlung stressfreier durchführbar wird,
- das Miteinander in der Praxis und der Umgangston deutlich entspannter wahrgenommen wird,
- PEP basics® auch zuhause angewendet wird (zum „Runterkommen“ nach der Arbeit und in privaten Situationen).
Der Praxisinhaber berichtete im Nachgang, dass
- Konflikte unter den Mitarbeitern:innen abgenommen haben,
- Patienten:innen das Kommunikationsverhalten seiner Mitarbeiter:innen lobend erwähnen,
- die Qualität der Arbeit seiner Mitarbeiter:innen auch fachlich gestiegen ist,
- er froh ist, insbesondere auch mit Hilfe von PEP basics® den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.
Kurz zusammengefasst
Durch den gezielten Einsatz von PEP basics®-Kursen lässt sich etwas für die psychische Gesundheit der eigenen Mitarbeiter:innen gegen starke Stressbelastung tun und gleichzeitig den Anforderungen von §5 und 6 des ArbSchuG gerecht werden.
Gerade in den aktuell herausfordernden Zeiten, in denen einerseits die Interessen der Mitarbeiter:innen erfüllt werden müssen (auch im Sinne der Personalgewinnung und Halten der Stammbelegschaft) und andererseits die gesetzlichen Anforderungen weiterhin steigen, macht es Sinn, durch effektiven Maßnahmeneinsatz alle Synergien zu heben.
Die PEP basics®- Kurse unterstützen dabei, da sie speziell für pädagogische und med.-pflegerische Fachkräfte (inkl. Rettungsdienste) entwickelt wurden und sozusagen ein qualitätsvolles „Standardprodukt“ darstellen, das schnell, gezielt und kosteneffektiv eingesetzt werden kann.
Gleichzeitig wird in den PEP basics®-Kursen auf jede/n Kursteilnehmer:in eingegangen, so dass der „persönliche Mehrwert“ für jeden individuell erfahrbar und erlebbar ist.
PEP basics®: eine runde Sache!

Dietmar Koch
PEP basics®-Trainer
Business Coach und Gesundheitsmanager
www.coaching-consulting-mediation.de
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